Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1368
BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71 (https://dejure.org/1971,1368)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1971 - IV B 8.71 (https://dejure.org/1971,1368)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1971 - IV B 8.71 (https://dejure.org/1971,1368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Prüfung der Rechtfertigung eines Anspruches vor der Frage seiner Verwirkung - Erlass eines Widerspruchsbescheides nach Ablauf der in § 76 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgesehenen Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 787 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71
    Sie stützen diese Ansicht auf das Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 27.57 - (BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57]).

    Diese Wendung bringt im Urteil vom 23. Mai 1958 a.a.O. nur zum Ausdruck, daß sich, wenn bzw. da das Fehlen eines Anspruches feststehe, nähere Ausführungen zum Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung erübrigen.

    Die von den Klägern den Urteilen vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 27.57 - (BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [56]) und vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 212.56 - (DVBl. 1960, 678) unterstellte Meinung, "daß eine Verwirkung ... nur dann anzunehmen sei, wenn die Behörde keinen Anlaß zur verspäteten Geltendmachung gegeben hat und sich deshalb darauf einrichten durfte und auch darauf eingerichtet hat, daß der Bürger sein Recht nicht mehr geltend machen wird", findet in den genannten Urteilen keine Grundlage.

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zwar nicht in dem dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil (des Berufungsgerichts) vom 22. Oktober 1969 - Nr. 5 IV 69 - (BayVBl. 1970, 31), wohl aber in den Urteilen vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - (BVerwGE 28, 305 [307 f.]) und vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 78.69 - (BayVBl. 1971, 185) ausgesprochen.
  • BVerwG, 18.09.1970 - IV C 78.69
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zwar nicht in dem dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil (des Berufungsgerichts) vom 22. Oktober 1969 - Nr. 5 IV 69 - (BayVBl. 1970, 31), wohl aber in den Urteilen vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - (BVerwGE 28, 305 [307 f.]) und vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 78.69 - (BayVBl. 1971, 185) ausgesprochen.
  • BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56

    Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71
    Die von den Klägern den Urteilen vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 27.57 - (BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [56]) und vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 212.56 - (DVBl. 1960, 678) unterstellte Meinung, "daß eine Verwirkung ... nur dann anzunehmen sei, wenn die Behörde keinen Anlaß zur verspäteten Geltendmachung gegeben hat und sich deshalb darauf einrichten durfte und auch darauf eingerichtet hat, daß der Bürger sein Recht nicht mehr geltend machen wird", findet in den genannten Urteilen keine Grundlage.
  • BVerwG, 01.03.1956 - V C 44.54

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts auf Anfechtung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1971 - IV B 8.71
    Es fordert keineswegs, daß die Rechtfertigung eines Anspruches vor der Frage seiner Verwirkung geprüft werden müsse, sondern stellt lediglich fest, daß der V. Senat das in der Entscheidung vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 - (NJW 1956, 1213) getan habe (a.a.O. S. 56).
  • BVerwG, 14.06.1973 - IV B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Da die Klage nicht innerhalb dieser Fristen, sondern erst später erhoben worden ist, ist sie unzulässig und ist die Baugenehmigung gegenüber den Klägern unanfechtbar geworden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - in BVerwGE 28, 305 [307]; Beschluß vom 25. Juni 1971 - BVerwG IV B 8.71 - [Leits. DÖV 1971 S. 715 Nr. 280]; Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 34.68 - [DÖV 1972, 789]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht